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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: September 2026

Die Immobilien Nagel GmbH ist bestrebt, ihre Website www.immobilien-nagel.de für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu gestalten, unabhängig von etwaigen Einschränkungen.

Rechtlicher Status

Die Immobilien Nagel GmbH ist ein Kleinstunternehmen im Sinne des § 3 Abs. 2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) mit weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2.000.000 Euro. Für Kleinstunternehmen gelten die Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG für Dienstleistungen nicht zwingend.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wird freiwillig und im Rahmen unserer Bemühungen um eine zugängliche Website veröffentlicht.

Konformitätsstatus

Diese Website ist mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA teilweise konform.

Die Website wurde bisher keiner vollständigen Barrierefreiheitsprüfung nach WCAG 2.1 AA unterzogen.

Derzeit bekannte Einschränkungen:

  • Alternativtexte (Alt-Texte) für Immobilienfotos: Nicht alle Bilder verfügen über beschreibende Alternativtexte.
  • Farbkontraste: In einzelnen Bereichen kann der Kontrast zwischen Text und Hintergrund die WCAG-Anforderungen noch nicht vollständig erfüllen.
  • Tastaturbedienbarkeit: Einzelne interaktive Elemente (z. B. Karten, Galerien) sind möglicherweise noch nicht vollständig per Tastatur erreichbar.
  • PDF-Dokumente: Herunterladbare Exposés und Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren auf unserer Website stoßen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, wenden Sie sich bitte an uns:

Immobilien Nagel GmbH
Herforder Straße 53
32545 Bad Oeynhausen
Telefon: 0 57 31 2 10 01
E-Mail: info@immobilien-nagel.de

Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung innerhalb von 6 Wochen zu beantworten und bestehende Barrieren so weit wie möglich zu beseitigen.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie auf eine Mitteilung von uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl am Rhein
www.verbraucher-schlichter.de

Wir sind bereit, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Zuständige Behörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Nordrhein-Westfalen ist:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Sitz in Magdeburg (Sachsen-Anhalt), zuständig im Auftrag aller Bundesländer, einschließlich Nordrhein-Westfalen

Technische Informationen

Diese Website verwendet folgende Technologien:

  • HTML5
  • CSS3
  • JavaScript

Erstellungsdatum

Diese Erklärung wurde erstellt am: 23.09.2026
Zuletzt überprüft am: 23.09.2026