Ihre Immobilie vermieten

Vermietung bringt eine beständige Rendite, macht aber Arbeit: Anfragen filtern, Bonität prüfen, Besichtigungen steuern, den Vertrag rechtssicher aufsetzen. Genau das übernehmen wir, seit über 35 Jahren. Ob schon passende Mieter bei uns vorgemerkt sind, sagt Ihnen der Mieterfinder kostenlos.
Was wir übernehmen
- Aussagekräftiges Exposé mit allem Wichtigen auf einen Blick.
- Gezielte Platzierung dort, wo der Markt ist: auf allen gängigen Portalen, insgesamt mehr als 10.
- Vorauswahl der Mietinteressenten und Bonitätsprüfung, bevor jemand Ihre Wohnung sieht.
- Gesteuerte Besichtigungstermine statt Massenandrang.
- Mietvertrag nach aktueller Rechtslage, geprüft von unserem Netzwerk im Mietrecht.
- Vermittlung von Handwerkern und Hausverwaltern, auch nach dem Einzug.
Sie wollen vermieten? Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht.
0 57 31 2 10 01Oder schreiben Sie an info@immobilien-nagel.de.
Werterhalt und Rendite, ohne das Risiko
- Mögliche Mieter prüfen wir schon beim Erstkontakt und sortieren nach Ihren Kriterien.
- Ein gut aufbereitetes Exposé bringt schnell Interessenten und verhindert teuren Leerstand.
- Unwirksame Klauseln im Mietvertrag werden später zum Streitpunkt. Wir schreiben ihn richtig.
Was Vermieter uns fragen
Was übernehmen Sie, wenn ich über Sie vermiete?
Das Exposé, die Anzeigen auf allen gängigen Portalen, die Vorauswahl der Interessenten mit Bonitätsprüfung, die Besichtigungen und den Mietvertrag. Handwerker und Hausverwalter vermitteln wir auch nach dem Einzug.
Wer sieht meine Wohnung, bevor ich einen Mieter kenne?
Nur Interessenten, die wir vorher ausgewählt haben. Schon beim ersten Kontakt sortieren wir nach Ihren Kriterien, die Bonität prüfen wir, bevor jemand Ihre Wohnung sieht. Die Besichtigungstermine steuern wir, statt Massenandrang.
Haben Sie vielleicht schon einen Mieter für mich?
Möglich. Bei uns sind Mietinteressenten vorgemerkt. Nennen Sie uns Art, Lage, Größe und Ihre Mietvorstellung, dann sagt Ihnen der Käufer- und Mieterfinder kostenlos, wie viele davon passen.
Wer setzt den Mietvertrag auf?
Wir, nach aktueller Rechtslage und geprüft von unserem Netzwerk im Mietrecht. Eine unwirksame Klausel fällt sonst oft erst im Streit auf.
Vermieten Sie auch Gewerbeflächen?
Ja. Büros, Praxen, Hallen und Ladenlokale vermitteln wir in Bad Oeynhausen und bis Bielefeld, Herford, Osnabrück und Paderborn.
Wer zahlt die Maklerprovision bei der Vermietung?
Seit dem Bestellerprinzip (2015) gilt: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. In der Praxis bedeutet das: Beauftragt der Vermieter den Makler, zahlt der Vermieter die Provision (üblicherweise 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt.). Mieter dürfen nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie den Makler ausdrücklich selbst beauftragt haben. Eine Umgehung durch Gebühren oder Nachweise ist unzulässig.