Ein Wert, der standhält

Wenn ein Gericht, ein Finanzamt oder eine Bank den Wert sehen will, reicht eine Einschätzung nicht. Dann brauchen Sie ein Gutachten mit Begründung, Verfahren und Unterschrift.
Einschätzung oder Gutachten
Die Frage entscheidet über Aufwand und Preis. Rufen Sie an, dann klären wir sie, bevor Sie etwas beauftragen.
Wir bieten vier Stufen an, von der kostenlosen Marktpreiseinschätzung bis zum Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Welche für Sie passt, hängt davon ab, wer den Wert lesen soll.
Die vier Stufen vergleichenDer Sachverständige
Frank Haseloh, Geschäftsführer der Immobilien Nagel GmbH, ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger D1 und D2 für die Immobilienbewertung und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Die Immobilien Nagel GmbH ist Mitglied im Verein Europäischer Gutachter und Sachverständiger und zertifizierter Immobilienmakler nach europäischer DIN-Norm.
Diese Unterlagen brauchen wir
- Aktuelle Flurkarte und aktueller Grundbuchauszug
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Bauvorlagen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Flächenberechnung
- Bei Vermietung die aktuellen Mietverträge
- Bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung
- Bei Erbbaurecht den Erbbaurechtsvertrag
- Auskunft zu Flächennutzungs- und Bebauungsplan
Was Ihnen fehlt, besorgen wir.
Wann Menschen uns rufen
Erbe und Teilung
Mehrere Erben, ein Haus. Der Wert ist die Grundlage, auf die sich alle einigen müssen. Wir liefern ihn nachvollziehbar.
Trennung
Bei Auszahlung eines Partners zählt jeder Euro. Ein neutraler Wert nimmt der Diskussion die Schärfe.
Finanzamt
Bei Schenkung und Erbschaftsteuer setzt das Amt einen Wert an. Ein Gutachten kann einen niedrigeren belegen.
Finanzierung
Die Bank braucht Sicherheit. Ein sauber hergeleiteter Wert beschleunigt die Zusage.
Gericht und Betreuung
Zwangsversteigerung, Betreuungsverfahren, Streit unter Eigentümern. Hier muss die Form stimmen, sonst wird das Gutachten nicht anerkannt.
Kauf und Verkauf
Wenn Sie sichergehen wollen, dass der Preis stimmt, bevor Sie unterschreiben.
Wie der Wert entsteht
Objektart bestimmt das Verfahren
Eigengenutztes Haus über den Sachwert, vermietetes Objekt über den Ertragswert, Wohnung meist über den Vergleichswert.
Ortsbesichtigung innen und außen
Mit Fotodokumentation. Erkennbare Baumängel und Bauschäden werden berücksichtigt. Es bleibt bei einer zerstörungsfreien Augenscheinnahme, ohne Untersuchung auf Schädlinge oder Schadstoffe.
Bodenrichtwert und Vergleichsdaten
Aus der Sammlung des Gutachterausschusses.
Herleitung und Marktanpassung
Jeder Zu- und Abschlag wird begründet, damit er einer Prüfung standhält.
Gutachten und Besprechung
Sie bekommen das Dokument und wir gehen es mit Ihnen durch.
Schreiben Sie kurz, um welches Objekt es geht und wer den Wert lesen soll: Bank, Finanzamt oder Gericht. Frank Haseloh meldet sich und sagt Ihnen, welche Stufe reicht.
Lieber sprechen? 0171 7678319