Die Zwangsversteigerung droht. Was jetzt?

Steht der Termin schon fest, zählt jeder Tag. Oft ist ein Verkauf vorher noch möglich, und Sie behalten mehr Einfluss auf Preis und Ablauf als im Versteigerungstermin. Rufen Sie uns an. Wir sagen Ihnen in einem kurzen Gespräch, ob das bei Ihnen noch geht.
Auf Wunsch sprechen wir direkt mit Ihrer Bank oder Ihrem Anwalt. Sie müssen die Ablösesumme nicht selbst erfragen und nicht jedes Telefonat allein führen.
Wir behandeln Ihre Anfrage vertraulich. Nichts geht ohne Ihr Einverständnis an Dritte.
Schreiben Sie uns kurz, wann der Termin ist. Wir melden uns schnell.
Was jetzt noch geht
Verkaufen, bevor der Termin kommt
Ein freihändiger Verkauf lässt sich oft zu einem besseren Preis erzielen als der Zuschlag im Versteigerungstermin. Sie bestimmen mit, wer kauft und zu welchem Preis.
Je früher wir loslegen, desto mehr Zeit bleibt bis zum Termin.
Wir klären es mit Ihrer Bank
Für den Verkauf müssen die Ablösesumme feststehen und die Grundschuld gelöscht werden. Diesen Teil übernehmen wir, damit der Notartermin rechtzeitig steht.
Was eine vorzeitige Ablösung kostet, sagt Ihnen Ihre Bank.
Das Verfahren selbst ist Sache eines Anwalts
Ob und wie sich der Termin verschieben oder aufheben lässt, entscheidet das Gericht auf Antrag Ihres Anwalts. Wir sprechen mit ihm zusammen, wenn Sie das möchten.
Ohne eigenen Anwalt hilft oft zuerst die Schuldnerberatung vor Ort.
Je früher Sie sich melden, desto mehr ist möglich
Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein Verkauf vor dem Termin noch realistisch ist. Wenn ja, arbeiten wir sofort daran. Wenn nicht, sagen wir Ihnen das auch.
- Wir handeln schnell, weil bei einem Termin jeder Tag zählt.
- Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
- Auf Wunsch sprechen wir direkt mit Ihrer Bank oder Ihrem Anwalt.
- Kein Schild am Haus, wenn Sie das nicht wollen.
Was Betroffene uns fragen
Können Sie die Zwangsversteigerung verhindern?
Das entscheidet das Gericht, nicht wir. Was wir tun können: Ihre Immobilie schnell und zu einem guten Preis verkaufen, solange bis zum Termin noch Zeit ist. Ob sich der Termin dadurch verschieben oder aufheben lässt, klärt Ihr Anwalt mit dem Gericht.
Wie schnell muss es gehen?
Das hängt vom Termin und vom Stand des Verfahrens ab. Rufen Sie uns an, nach einem kurzen Gespräch sagen wir Ihnen, ob ein Verkauf vorher noch möglich ist.
Sprechen Sie auch mit meiner Bank oder meinem Anwalt?
Ja, wenn Sie das möchten. Mit Ihrer Bank klären wir die Ablösesumme und die Löschung der Grundschuld, damit der Notartermin vor dem Versteigerungstermin steht. Mit Ihrem Anwalt stimmen wir ab, was der Verkauf für das Verfahren bedeutet. Ohne Ihr Einverständnis sprechen wir mit niemandem.
Was kostet die Einschätzung?
Nichts. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Erfährt jemand davon?
Nur wenn Sie es wollen. Wir vermarkten auf Wunsch ohne Schild, ohne Portal und nur gegenüber vorgemerkten Interessenten.