Sie haben ein Haus geerbt. Was jetzt?

Ein Erbe kommt selten zu einem guten Zeitpunkt, und mit dem Haus müssen Sie nichts überstürzen. Ein paar Dinge haben aber Fristen. Die stehen unten der Reihe nach. Danach kommt die Frage, was das Haus wert ist; die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Fragen zu Erbrecht und Steuern beantworten Notar, Anwalt oder Steuerberater. Wir kümmern uns um die Immobilie.
Schreiben Sie uns, worum es geht. Wir sagen Ihnen dann, welcher Schritt als Nächstes sinnvoll ist.
Was Erben als Nächstes tun
Die ersten drei Punkte haben mit dem Gesetz zu tun, die letzten beiden mit dem Haus. Was davon in Ihrem Fall gilt, bestätigen Notar oder Steuerberater.
Erbe nachweisen
Das Grundbuchamt will einen Erbschein sehen. Gibt es ein notarielles Testament, reicht es zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts (§ 35 GBO).
Dem Finanzamt Bescheid geben
Binnen drei Monaten, nachdem Sie vom Erbe erfahren haben, erwartet das Finanzamt eine Anzeige (§ 30 ErbStG). Ob Steuer anfällt, ist eine andere Frage, und die beantwortet Ihr Steuerberater.
Ins Grundbuch eintragen lassen
Stellen Sie den Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall, kostet die Eintragung keine Grundbuchgebühr (GNotKG, Kostenverzeichnis Nr. 14110).
Das Haus sichern
Grundsteuer, Strom und Versicherung laufen weiter. Steht das Haus leer, fragen Sie die Versicherung, was dann gilt.
Den Wert klären
Erst wenn alle Erben denselben Wert kennen, lässt sich über Verkaufen, Vermieten oder Übernehmen reden. Verfügen kann eine Erbengemeinschaft nur gemeinsam (§ 2040 BGB).
Drei Wege mit einem Erbe
Verkaufen
Die Immobilie wird verkauft, der Erlös geht an die Erben. Vom Exposé bis zum Notartermin übernehmen wir alles, auch die Unterlagen vom Grundbuchamt.
Gehört das Haus mehreren Erben, müssen alle dem Verkauf zustimmen.
Vermieten
Sie behalten die Immobilie, und sie bringt Miete. Wir suchen die Mieter, prüfen ihre Bonität und setzen den Mietvertrag auf.
Jeder leere Monat kostet. Ein gut aufbereitetes Exposé verkürzt die Suche.
Einer übernimmt
Jemand aus der Familie behält das Haus und zahlt die anderen aus. Dafür braucht es vor allem eins: einen Wert, den alle Erben akzeptieren.
Dafür ist das Kurzgutachten gedacht.
Was bleibt den Erben vom Verkauf?
Tragen Sie ein, was das Haus bringen könnte und ob noch ein Darlehen darauf liegt. Den Rest teilen die Erben nach ihren Erbteilen, wenn sie nichts anderes vereinbaren.
Die Rechnung ist einfach: Verkaufspreis minus Provision, Restschuld und Kosten. Mit Ihren echten Zahlen rechnen wir sie Ihnen gern durch.
Tragen Sie den erwarteten Verkaufspreis ein, dann rechnet die Seite mit.
- Notar und Grundbuch für den Kaufvertrag bezahlt in Deutschland üblicherweise der Käufer. Diese Kosten stehen deshalb nicht in der Rechnung.
- Liegt der Kauf weniger als zehn Jahre zurück, kann auf den Gewinn Einkommensteuer fallen (§ 23 EStG). Bei einem Erbe zählt der Kauf durch den Erblasser. Das gilt nicht, wenn Sie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt haben. Das rechnet dieses Werkzeug nicht, fragen Sie Ihren Steuerberater.
- Das Ergebnis ist eine Überschlagsrechnung, kein Angebot. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Erst wissen, was das Haus wert ist
Solange niemand den Wert kennt, schätzt ihn jeder Erbe anders. Wir ermitteln ihn neutral nach Sach-, Ertrags- und Vergleichswertverfahren, für Häuser und Wohnungen in Bad Oeynhausen, Löhne, Vlotho, Bünde und Porta Westfalica.
- Die Einschätzung, was die Immobilie heute wert ist, kostet Sie nichts.
- Wir erklären den Wert allen Erben gleich.
- Kein Schild am Haus, wenn Sie das nicht wollen.
- Wir arbeiten mit Ihrem Anwalt oder Notar zusammen, wenn Sie das möchten.
Was Erben uns fragen
Was kostet es, den Wert zu erfahren?
Nichts. Die Marktpreiseinschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir melden uns mit dem Ergebnis. Brauchen Sie einen Wert, der vor Finanzamt oder Gericht trägt, erstellen wir ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB; den Preis nennen wir Ihnen auf Anfrage.
Wir sind mehrere Erben und uns nicht einig. Was hilft?
Ein neutraler Wert ist oft der Punkt, an dem eine Einigung wieder möglich wird. Wir ermitteln ihn und erklären ihn allen gleich. Wie das Erbe verteilt wird, klären Sie mit Notar oder Anwalt.
Brauche ich für das Finanzamt ein Gutachten?
Das beantwortet Ihnen Ihr Steuerberater. Wird ein Nachweis verlangt, erstellen wir das Verkehrswertgutachten, unterschrieben von Frank Haseloh, zertifiziertem Sachverständigen für Immobilienbewertung.
Wer führt die Besichtigungen?
Wir. Vorher klären wir die Bonität der Interessenten, damit nur durchs Haus geht, wer auch kaufen kann.
Erfährt jemand davon?
Nur wenn Sie es wollen. Wir vermarkten auf Wunsch ohne Schild, ohne Portal und nur gegenüber vorgemerkten Interessenten.