Für Eigentümer
Der Energieausweis

Ihre AnsprechpartnerinAmrei E. RiesoGeschäftsführerin
Wer verkauft oder neu vermietet, braucht einen gültigen Energieausweis. Wir erstellen ihn für Sie.
Sie haben schon einen Ausweis? Was bedeutet A bis H für Ihr Haus?
Was gilt
Die Pflichten auf einen Blick
- Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen, auch wenn niemand danach fragt.
- Nach Vertragsabschluss bekommen Käufer oder Mieter ein Exemplar oder eine Kopie.
- Liegt er vor, gehören seine Kennwerte schon in die Anzeige.
- Ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, hängt vom Gebäude ab.
- Wer die Pflichten missachtet, riskiert ein Bußgeld.
So kommen Sie dran
Wir erstellen ihn für Sie
Ob Sie mit uns verkaufen, vermieten oder selbst: Den Energieausweis erstellen wir für Sie.
Was er kostet, hängt vom Gebäude und von der Art des Ausweises ab. Den Preis nennen wir Ihnen, bevor wir anfangen.
Sagen Sie uns, um welches Gebäude es geht. Wir sagen Ihnen, welcher Ausweis passt.
0 57 31 2 10 01Oder schreiben Sie an info@immobilien-nagel.de.