Das Kurzgutachten – eine günstige Alternative zum Vollgutachten

Das optimale Produkt für die außergerichtliche Einigung bei Ehescheidung, Schenkung, Erbe oder der Vermögensaufstellung ist das Kurzgutachten. Im Rahmen des Immobilien-Kurzgutachtens mittels Kurzgutachten wird der Marktwert bzw. Verkehrswert einer Immobilie durch unsere erfahrenen Sachverständige ermittelt. Diese Form der Immobilienbewertung, bietet Ihnen Planungssicherheit und eine ideale Grundlage gegenüber dem Finanzamt bei Steuerangelegenheiten, oder bei internen Auseinandersetzungen wie Scheidung, Erbe oder Schenkung. Voraussetzung: Die Auseinandersetzung wird außergerichtlich getroffen.

Das Kurzgutachten von Immobilien Nagel stützt sich unter anderem auf die geltenden rechtlichen Vorgaben aus dem Baugesetzbuch und die Rechtsverordnungen von Bund und Ländern. In unserem Kurzgutachten zur Wertermittlung Ihrer Immobilie (Eigentumswohnung, Haus oder Baugrundstück) halten sich unsere von der DEKRA zertifizierten Immobiliengutachter an die üblichen Rechenverfahren zur Wertermittlung von Immobilien der ImmoWertV. Verzichten jedoch weitgehend auf erläuternde Texte welche in einem Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB vorgeschrieben sind. Das ist der einzige Grund, warum ein Immobilien-Kurzgutachten ausschließlich für außergerichtliche Zwecke herangezogen werden kann.

Das Ergebnis ist eine Wertexpertise laut den Grundsätzen des §194BauGB und der gültigen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Das Kurzgutachten gibt Ihnen die Möglichkeit, den Wert einer Immobilie mit wenig Aufwand schnell und zuverlässig zu bestimmen. Ihr Sachverständiger steht Ihnen dabei zu jedem Zeitpunkt als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Er berät Sie zudem in der Frage, ob für Ihre Zwecke anstelle des Kurzgutachtens eine umfassendere Verkehrswertermittlung sinnvoll oder gar erforderlich sein könnte.