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Trennung und Immobilie

Sie trennen sich. Was wird aus dem Haus?

Amrei E. Rieso, Geschäftsführerin
Unerschrocken, mit elegantem und ausdrucksstarkem Charakter. Die Stütze des Tagesgeschäftes – echt charmant!
Ihre AnsprechpartnerinAmrei E. RiesoGeschäftsführerin

Wer sich trennt und zusammen Eigentum hat, kommt an dieser Frage nicht vorbei. Entscheiden müssen Sie heute nichts. Am Anfang steht ein Wert, auf den Sie sich beide verlassen können, und den ermitteln wir kostenlos und unverbindlich.

Wir sprechen mit Ihnen allein, wenn Ihnen das lieber ist. Nichts geht ohne Ihr Einverständnis an die andere Seite.

Schreiben Sie uns in Ruhe, was Sie beschäftigt. Wir melden uns vertraulich bei Ihnen.

Wir nutzen Ihre Angaben nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Der Reihe nach

Diese vier Fragen klären Sie zuerst

Mit diesen Antworten gehen Sie in jedes Gespräch mit dem Partner, der Bank oder dem Anwalt deutlich ruhiger.

01

Wer steht im Grundbuch?

Stehen Sie beide drin, können Sie nur gemeinsam verkaufen. Einen aktuellen Auszug bekommen Sie als Eigentümer beim Grundbuchamt.

02

Was sagt die Bank?

Restschuld, Ende der Zinsbindung und wer im Kreditvertrag steht. Diese Zahlen brauchen Sie, bevor über einen Preis gesprochen wird.

03

Was ist das Haus wert?

Ein neutraler Wert, den Sie beide nachvollziehen können, ist die Grundlage für jede Einigung. Braucht das Gericht ihn, als Verkehrswertgutachten.

04

Wer berät Sie rechtlich?

Wie Vermögen und Schulden aufgeteilt werden, klären Anwalt oder Mediation. Wir liefern dafür den Wert und sprechen auf Wunsch direkt mit ihnen.

Ihre Möglichkeiten

Drei Wege, und was sie bedeuten

Verkaufen und teilen

Der häufigste Weg. Die Immobilie wird verkauft, der Erlös nach Anteilen geteilt, das Darlehen abgelöst. Danach planen Sie beide unabhängig voneinander.

Vorfälligkeitsentschädigung prüfen lassen, bevor der Vertrag steht.

Einer übernimmt

Einer bleibt im Haus und zahlt den anderen aus. Dafür muss die Bank mitgehen, und der Wert muss stimmen, sonst zahlt einer zu viel.

Hier lohnt sich ein Gutachten fast immer.

Vermieten und warten

Die Immobilie bleibt gemeinsam und wird vermietet. Das verschiebt die Entscheidung, hält Sie aber als Vermieter weiter aneinander gebunden.

Kommt selten vor, passt aber manchmal.

Rechnen Sie nach

Was bleibt nach dem Verkauf übrig?

Tragen Sie ein, was das Haus bringen könnte und was noch darauf liegt. Wie Sie den Rest aufteilen, hängt an Ihren Anteilen und Ihren Vereinbarungen; das klärt Ihr Anwalt.

Die Rechnung ist einfach: Verkaufspreis minus Provision, Restschuld und Kosten. Mit Ihren echten Zahlen rechnen wir sie Ihnen gern durch.

  • Notar und Grundbuch für den Kaufvertrag bezahlt in Deutschland üblicherweise der Käufer. Diese Kosten stehen deshalb nicht in der Rechnung.
  • Liegt der Kauf weniger als zehn Jahre zurück, kann auf den Gewinn Einkommensteuer fallen (§ 23 EStG). Bei einem Erbe zählt der Kauf durch den Erblasser. Das gilt nicht, wenn Sie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt haben. Das rechnet dieses Werkzeug nicht, fragen Sie Ihren Steuerberater.
  • Das Ergebnis ist eine Überschlagsrechnung, kein Angebot. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Genauen Wert ermitteln lassen
Der erste Schritt

Erst der Wert, dann die Entscheidung

Solange der Wert unklar ist, verhandeln Sie über Gefühle. Wir ermitteln ihn neutral und erklären ihn beiden Seiten gleich, in Bad Oeynhausen, Löhne, Minden und der Umgebung.

  • Wir arbeiten für die Sache, nicht für einen von Ihnen beiden.
  • Kein Schild am Haus, wenn Sie das nicht wollen.
  • Auf Wunsch als Gutachten, das vor Gericht Bestand hat.
  • Wir arbeiten mit Ihrem Anwalt oder Notar zusammen, wenn Sie das möchten.
Häufige Fragen

Was Betroffene uns fragen

Können wir verkaufen, wenn nur einer will?

Bei gemeinsamem Eigentum braucht es beide Unterschriften. Kommt keine Einigung zustande, bleibt die Teilungsversteigerung, die für beide meist teuer endet. Ein neutraler Wert ist oft der Punkt, an dem eine Einigung wieder möglich wird.

Was passiert mit dem laufenden Darlehen?

Es wird aus dem Erlös abgelöst. Fällt die Ablösung in die Zinsbindung, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese Zahl sollten Sie kennen, bevor Sie sich auf einen Preis einigen.

Wie lange dauert ein Verkauf?

Das hängt vom Objekt, vom Preis und von den Unterlagen ab. Nach dem Ortstermin sagen wir Ihnen, womit Sie rechnen müssen.

Erfährt jemand davon?

Nur wenn Sie es wollen. Wir vermarkten auf Wunsch ohne Schild, ohne Portal und nur gegenüber vorgemerkten Interessenten.

Können wir getrennt mit Ihnen sprechen?

Ja. Jeder von Ihnen kann uns allein anrufen. Den Wert erklären wir beiden gleich, und nichts geht ohne Ihr Einverständnis an die andere Seite.