Die Kinder sind aus dem Haus. Reicht jetzt eine Wohnung?

Oft kommt die Frage beim Heizen von Zimmern, die keiner mehr nutzt. Wer kleiner wohnen will, löst zwei Dinge auf einmal: den Verkauf des Hauses und die neue Wohnung. Rechnen Sie zuerst aus, was Ihnen vom Verkauf bleibt. Danach sprechen wir über die Reihenfolge.
Geht es eher um Treppen, Pflege oder die Übergabe an die Familie? Dann lesen Sie hier weiter.
Schreiben Sie uns, welches Haus Sie verkaufen möchten und wie Sie künftig wohnen wollen. Wir melden uns.
Wie viel Geld bleibt für die neue Wohnung?
Wie groß und wie teuer die Wohnung sein darf, hängt am Erlös aus dem Haus. Tragen Sie ein, was Sie erwarten und was die Bank noch bekommt.
Die Rechnung ist einfach: Verkaufspreis minus Provision, Restschuld und Kosten. Mit Ihren echten Zahlen rechnen wir sie Ihnen gern durch.
Tragen Sie den erwarteten Verkaufspreis ein, dann rechnet die Seite mit.
- Notar und Grundbuch für den Kaufvertrag bezahlt in Deutschland üblicherweise der Käufer. Diese Kosten stehen deshalb nicht in der Rechnung.
- Liegt der Kauf weniger als zehn Jahre zurück, kann auf den Gewinn Einkommensteuer fallen (§ 23 EStG). Bei einem Erbe zählt der Kauf durch den Erblasser. Das gilt nicht, wenn Sie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt haben. Das rechnet dieses Werkzeug nicht, fragen Sie Ihren Steuerberater.
- Das Ergebnis ist eine Überschlagsrechnung, kein Angebot. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Bevor Sie inserieren
Die Zahl kennen
Rechnen Sie oben nach, was vom Verkauf übrig bleibt. Den Preis setzen wir nach dem Ortstermin genauer an.
Mit der Bank sprechen
Wie hoch ist die Restschuld, und verlangt die Bank bei vorzeitiger Ablösung eine Entschädigung? Wollen Sie wieder kaufen, klären Sie gleich mit, was sie dafür finanziert.
Festlegen, was die Wohnung können muss
Aufzug, Balkon, Nähe zu Ärzten oder zu den Enkeln. Mit einem Suchprofil hören Sie von passenden Wohnungen, oft bevor sie auf den Portalen stehen.
Den Auszug planen
Wann Sie ausziehen, lässt sich im Kaufvertrag regeln. Sagen Sie uns früh, wie viel Zeit Sie brauchen.
Verkaufen und kaufen: was zuerst?
Erst verkaufen, dann kaufen
Sie wissen genau, wie viel Geld Sie für die neue Wohnung haben. Dafür kann es passieren, dass Sie eine Weile zur Miete wohnen.
Ein späterer Auszug lässt sich im Kaufvertrag vereinbaren. Darüber verhandeln wir vorher.
Erst kaufen, dann verkaufen
Sie ziehen nur einmal um. Die Bank muss dann aber für einige Monate beide Immobilien mittragen, meist über eine Zwischenfinanzierung.
Klären Sie das mit Ihrer Bank, bevor Sie irgendwo unterschreiben.
Beides parallel
Wir vermarkten Ihr Haus, und unser Sucherservice hält nach der kleineren Wohnung Ausschau. Den Übergabetermin legen wir dann so, dass er zu Ihrem Einzug passt.
Ob das aufgeht, hängt davon ab, was gerade an Wohnungen frei wird. Wir sagen Ihnen früh, wie es aussieht.
Erst der Wert, dann die Wohnung
Wir verkaufen Häuser in Bad Oeynhausen, Löhne, Bünde und Minden und halten zugleich nach der kleineren Wohnung Ausschau.
- Die Einschätzung, was Ihr Haus heute bringt, kostet Sie nichts.
- Die Besichtigungen führen wir, auch solange Sie noch im Haus wohnen.
- Sie verkaufen aus dem bewohnten Haus heraus, ohne vorher auszuziehen.
- Kein Schild am Haus, wenn Sie das nicht wollen.
Was Eigentümer vor dem Umzug fragen
Was ist mein Haus heute wert?
Das sagt Ihnen die kostenlose und unverbindliche Marktpreiseinschätzung. Für den Verkauf rechnen wir den Preis dann genauer, nach Sach-, Ertrags- und Vergleichswertverfahren.
Muss ich ausziehen, bevor das Haus verkauft ist?
Nein. Sie können aus dem bewohnten Haus heraus verkaufen. Wann Sie ausziehen, steht im Kaufvertrag, und darüber sprechen wir mit dem Käufer, bevor es zum Notar geht.
Finden Sie auch die kleinere Wohnung für mich?
Wenn wir eine passende Wohnung bekommen, hören Sie davon über den Sucherservice, oft bevor sie auf den Portalen steht. Der Sucherservice kostet Sie nichts.
Wäre Vermieten nicht besser als Verkaufen?
Manchmal. Wir vermieten auch und rechnen Ihnen beides mit Ihren Zahlen durch. Die steuerliche Seite klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Erfahren die Nachbarn davon?
Nur wenn Sie es wollen. Auf Wunsch vermarkten wir ohne Schild, ohne Portal und nur gegenüber vorgemerkten Interessenten.
Das fragen Menschen in einer ähnlichen Lage
Im Alter wohnen bleiben?
Was Wohnrecht, Nießbrauch und Leibrente bedeuten, und wann Vermieten passt.
Die neue Wohnung finden
Suchprofil, Unterlagen für die Bank und worauf Sie bei der Besichtigung achten.
Den Wert genau kennen
Kostenlose Einschätzung oder Marktpreisanalyse mit Ortstermin: was Sie für den Verkauf brauchen.